Mehr als ein Drittel der Erwerbstätigen in der Schweiz ist teilzeiterwerbstätig. Häufigste Gründe sind Kindererziehung, familiäre Verpflichtungen und Weiterbildungen. An die Vorsorge denken dabei die wenigsten, was im Alter ernste Konsequenzen haben kann. Doch wer ein paar Dinge beachtet, kann auch mit Teilzeitarbeit zuversichtlich in die finanzielle Zukunft blicken.

In der Schweiz arbeiten 59% der Frauen und 18% der Männer Teilzeit (Quelle: BFS 2017). Insgesamt sind 1,7 Millionen Personen teilzeiterwerbstätig. Die Gründe der Teilzeiterwerbstätigen unterscheiden sich je nach Geschlecht. Bei den Frauen ist die Kinderbetreuung der häufigste Grund (26,5%), gefolgt von familiären Verpflichtungen (21,8%). Männer nennen Ausbildung und Studium als häufigsten Grund (17,5%). Es gibt aber auch immer mehr Männer, die sich aufgrund von Kinderbetreuung (6,1%) und familiären Pflichten (6,3%) zu diesem Schritt entscheiden.

Starke Argumente für Teilzeit

Die Vorteile von Teilzeitarbeit liegen auf der Hand: Man hat mehr Zeit für sich und die Familie, ohne den Anschluss im Berufsleben zu verpassen. Möchte man wieder voll in den Beruf einsteigen ist das deutlich einfacher, als wenn man mehrere Jahre gar nicht gearbeitet hat. Zudem bedeutet Teilzeitarbeit, dass weiterhin Geld in die Vorsorge fliesst und nur eine kleinere Vorsorgelücke entsteht – sofern das Arbeitspensum mindestens 60% beträgt.

Vor allem für Mütter ist Teilzeitarbeit eine gute Option. Neben der Familie haben sie noch eine berufliche Herausforderung – das stärkt das Selbstbewusstsein und hält die Karrieremöglichkeiten offen. Zudem entsteht keine Abhängigkeit vom Partner, da beide ihren Beitrag zum Einkommen leisten. Inzwischen teilen sich auch immer mehr Paare die Verantwortung für die Kindererziehung und reduzieren beide das Arbeitspensum. So profieren beide von mehr Zeit mit der Familie.

Auswirkungen auf die Vorsorge

Den Schritt in die Teilzeit sollte man sich jedoch gut überlegen, denn es gibt durchaus ein paar Punkte zu beachten. Durch das reduzierte Arbeitspensum zahlt man zum Beispiel weniger in die AHV und die Pensionskasse ein, wodurch man im Alter oder bei Invalidität weniger Leistungen erhält.

Bei einem Einkommen unter CHF 21 330 fallen die PK-Beiträge sogar ganz weg (Stand 2020). Die Folge ist, dass man im Alter nur noch die AHV-Minimalrente in Höhe von CHF 1175 erhält. Diese reicht jedoch nicht einmal für das Existenzminimum. Um das Mindesteinkommen für die Pensionskasse zu erreichen, empfiehlt sich ein Arbeitspensum von mindestens 60%.

Unverheiratete Paare haben zudem den Nachteil, dass im Fall einer Trennung die Pensionskassenbeiträge nicht geteilt werden. Der Partner, der kein oder nur ein niedriges Einkommen hat, erhält demnach nur eine niedrige Rente. Hier hilft ein Konkubinatsvertrag, der die Einkommensverhältnisse im Fall einer Trennung frühzeitig festlegt.

Teilzeitrechner

Wie gut können Sie sich Teilzeit leisten? Finden Sie es heraus – ganz einfach und mit wenigen Klicks.

Tipps zur Vorsorge

  • Reduzieren Sie das Arbeitspensum nicht unter 60%
  • Planen Sie monatlich einen festen Betrag für die Altersvorsorge ein
  • Bestellen Sie einen AHV-Auszug – sollte dieser Lücken aufweisen, können Sie diese bis zu fünf Jahre rückwirkend schliessen
  • Prüfen Sie den Einkauf in die Pensionskasse
  • Zahlen Sie regelmässig in die dritte Säule ein
  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihrer Vorsorge beraten

Speziell für unverheiratete Paare 

  • Schliessen Sie einen Konkubinatsvertrag ab
  • Melden Sie der Pensionskasse, dass Sie in einer festen Partnerschaft leben
  • Sichern Sie Ihren Partner mir einer Lebensversicherung finanziell ab

Teilzeitarbeit birgt in Hinsicht auf die Vorsorge viele Risiken. Wer diese im Blick hat und seine Vorsorge selbstbestimmt angeht, muss sich um seine finanzielle Zukunft jedoch keine Sorgen machen.

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