Am 22. September 2024 kommt es zur Volksabstimmung über die Reform der beruflichen Vorsorge. Die Reform soll die Finanzierung der 2. Säule stärken, das Leistungsniveau insgesamt erhalten und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten verbessern.

Grafische Darstellung zu den Anpassungen der BVG-Reform
Grafische Darstellung zu den Anpassungen der BVG-Reform

Diese Änderungen sind in der BVG-Reform vorgesehen:

  • Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8% auf 6.0%
  • Senkung der Eintrittsschwelle von CHF 22'050 auf CHF 19'845
  • Anpassung und Dynamisierung des Koordinationsabzugs von fix CHF 25'725 auf variabel 20% des AHV-Lohns (bis max. CHF 17'640)
  • Reduktion der Altersgutschriftensätze von vier auf zwei, nämlich 9% für die Alterskategorie 25 - 44 und 14% für die Alterskategorie 45 - 65 (aktuell: 7% von 25 - 34; 10% von 35 - 44; 15% von 45 - 54; 18% von 55 - 65).
  • Übergangsleistungen für die ersten 15 Jahrgänge vor Pensionierung:
    • Voller Rentenzuschlag bis max. Altersguthaben CHF 220’500
      • Für die ersten fünf Jahrgänge CHF 2400,
      • Für die folgenden fünf Jahrgänge CHF 1800,
      • Für die letzten fünf Jahrgänge CHF 1200 jährlich.
    • Versicherte mit einem Altersguthaben von CHF 220’500 bis CHF 441’000 haben Anspruch auf einen abhängig vom Altersguthaben degressiv abgestuften Zuschlag. Der Bundesrat erstellt dazu eine degressive Skala zur Ermittlung des Rentenzuschlags.
    • Kein Rentenzuschlag für Altersguthaben über CHF 441'000.
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Welche mittel- bis langfristigen Auswirkungen hätte eine Annahme der BVG-Reform voraussichtlich?

  • Spürbare Verbesserung der gesetzlichen Beiträge, somit insbesondere auch für Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte.
  • Höhere Sparbeiträge aufgrund der Verstärkungen des Sparprozesses (Anpassungen Koordinationsabzug und Sparskala) insbesondere für tiefere Einkommen.
  • Rund 70'000 zusätzliche Versicherte im BVG aufgrund der tieferen Eintrittsschwelle.
  • Geringere Quersubvention laufender Renten aufgrund des tieferen Mindestumwandlungssatzes.
  • Bessere Verzinsung der Altersguthaben möglich aufgrund geringerem Quersubventionsbedarf.
  • Kurzfristig: Kompensation der Renteneinbussen durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes mittels Rentenzuschläge für 15 Jahrgänge.
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Pensionäre

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