Gebäude mit einer anrechenbaren Fläche von über 300 Quadratmetern – also etwa ein Doppelfamilienhaus – müssen zukünftig mit Solarpanels ausgestattet sein. Mit der neuen Bestimmung sollen erneuerbare Energien gefördert werden.

Noch immer sind Solarpanels eher die Ausnahme als die Regel. Dies, obwohl die Installationskosten in den letzten Jahren massiv gesunken sind und Hausbesitzer darüber hinaus von Subventionen in der Höhe von bis zu 30 Prozent der Kosten profitieren. Nun hat das Parlament beschlossen, dass Eigentümer von Gebäuden mit einer anrechenbaren Fläche von über 300 Quadratmetern zur Installation von Solaranlagen auf grossen Dächern und Fassaden verpflichtet werden. Zur «anrechenbaren Fläche» zählen die Flächen von Gebäuden,
Kleinbauten, Anbauten sowie der über dieses Terrain herausragenden Flächen von Unterniveaubauten. Auch Vordächer, die über das zulässige Mass hinausragen, werden zur anrechenbaren Gebäudefläche gezählt.

Diskussion um Solarpflicht auf Bestandsbauten

Das Obligatorium kommt. Auch der Hauseigentümerverband (HEV) Schweiz gibt grünes Licht. Eine generelle Solarpflicht für alle Neubauten – also auch kleinere Einfamilienhäuser – ist derzeit vom Tisch. Keine Einigung gibt es im Parlament auch für Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden sowie auf Parkanlagen. Eine solche Pflicht wird im Rahmen der Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes seit Herbst 2022 diskutiert. Der Nationalrat ist dafür, die vorberatende Kommission des Ständerates dagegen.

Rasche Energiewende

Der sogenannte Energie-Mantelerlass, das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, gehört zu den zentralen Punkten bei der Umsetzung der Energiewende. In der Schweiz gibt es rund zwei Millionen Gebäude, von denen jährlich knapp ein Prozent energetisch umgebaut werden. Um angesichts der Energiekrise nicht in eine Mangellage zu geraten, soll der Energie-Mantelerlass
möglichst schnell verabschiedet werden.

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