Hierzulande gilt der Grundsatz der «Einheit des Wohnsitzes». Mit anderen Worten: Jeder, der in der Schweiz wohnt, darf nur einen einzigen Wohnsitz haben. Eine Zweitwohnung zu Erholungszwecken hingegen ist erlaubt – wobei der Begriff «Wohnung» irreführend ist.

Denn in einer Zweitwohnung wohnt man nicht, sondern man nutzt sie lediglich sporadisch. Auch für berufliche Zwecke darf sie – im Gegensatz zum Nebenwohnsitz von Wochenaufenthaltern – nicht genutzt werden. Kurzum: Bei einer sogenannten Zweitwohnung handelt es sich in der Regel um ein Feriendomizil. Wer seine Zweitwohnung hingegen vor allem als Arbeitsort nutzt, zählt als Wochenaufenthalter mit Nebenwohnsitz.

Zweitwohnungssteuer

Zwar gibt es keine eigentliche Zweitwohnungssteuer, aber es fallen grundsätzlich alle Steuern an, die auch für den Hauptwohnsitz gelten, sprich: Der Eigenmietwert muss als Einkommen versteuert werden, auch wenn die Ferienimmobilie nur wenige Wochen pro Jahr genutzt wird. Wird die Zweitwohnung zeitweise vermietet und die Mietzinseinnahmen als Einkommen versteuert, dürfen diese vom Eigenmietwert abgezogen werden.

Steuerersparnisse

Auch der Verkauf einer Zweitimmobilie steht der Erstimmobilie in nichts nach: Hier fallen ebenfalls die gewohnten Steuern an – so etwa die Handänderungssteuer und die Grundstücksgewinnsteuer. Je kürzer Sie die Immobilie besessen haben, desto mehr Steuern erwarten Sie im Erfolgsfall. Damit soll der Immobilienspekulation Einhalt geboten werden. Auch das Sparen von Steuern funktioniert ähnlich wie beim Erstwohnsitz: Sie dürfen Unterhaltsarbeiten steuerlich in Abzug bringen.

Zweitwohnungsgesetz

Gemäss dem Zweitwohnungsgesetz von 2015 darf eine Gemeinde höchstens ein Fünftel Zweitwohnsitze bewilligen. Damit soll einerseits verhindert werden, dass die Preise ins Abenteuerliche steigen, andererseits, dass der soziale Zusammenhalt dadurch leidet, dass ein Grossteil der Häuser und Wohnungen unbewohnt ist. Die Nachfrage nach bereits vorhandenen Objekten ist entsprechend gross. Vor allem im Tessin und in Graubünden ist der Run auf Ferienwohnungen enorm. Wird trotz Überschreitens der 20-Prozent-Regel der Kauf einer Zweitwohnung gestattet, ist dies in der Regel mit strengen Auflagen wie der obligatorischen Vermietung zu touristischen Zwecken verbunden.

Fazit

Wer eine Zweitwohnung besitzt, kann sich glücklich schätzen, sollte sich aber der steuerlichen Belastung bewusst sein. Denn die Kosten sind happig, weil eine zweite Immobilie als Luxus gilt.

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